Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler). Für Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Unter das Bildungs- und Teilhabepaket fallen folgende Leistungen:

Tatsächliche Aufwendungen für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten, die von der Schule oder der Kindertageseinrichtung durchgeführt werden. 100 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten und 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr.

Schülerbeförderungskosten für die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs, soweit diese tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.

Aufwendungen für eine ergänzende angemessene Lernförderung, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele nach den schulrechtlichen Bestim-mung zu erreichen.

Einen Zuschuss zur Mittagsverpflegung für Schüler und Kinder in Tageseinrichtungen oder der Kindertagespflege. Für Schülerinnen und Schüler gilt dies, wenn die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird.

Für Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden monatlich bis zu 10 Euro berücksichtigt.

Hierzu zählen:

  • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit.
  • Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung
  • Teilnahme an Freizeiten

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket von der Kreisagentur für Beschäftigung können Sie hier downloaden.

www.kreisagentur-dadi.de
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Antrag auf Bildungs- und Teilhabepaket

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